Unser
Therapieangebot

Sie suchen eine Praxis für Physiotherapie in Potsdam, die Ihnen bei körperlichen Beschwerden helfen kann? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Bei kamaphysio bieten wir ein breites Therapieangebot, das individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird. Unsere erfahrenen Physiotherapeuten unterstützen Sie dabei, Ihre körperlichen Probleme zu lösen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Unsere erfahrenen Therapeuten gehen bei der Behandlung individuell auf Ihre Beschwerden ein.

Unsere Schwerpunkte als Physio

Unsere vier Therapieangebote umfassen die Krankengymnastik, die manuelle Therapie, die Kinesiotaping, die manuelle Lymphdrainage und die Krankengymnastik am Gerät (KGG). Die verschiedenen Schwerpunkte unserer Physiotherapie richten sich nach Ihren individuellen Beschwerden. Ob mit Überweisung oder auf eigenen Therapiewunsch, unsere Physiotherapeuten besprechen mit Ihnen Ihre individuellen Beschwerden und richten die Physiotherapie auf eine Verbesserung Ihrer Gesundheit aus.

Kranken­gymnastik
am Gerät

Die Krankengymnastik am Gerät ist ein gezieltes Training auf medizinischen Trainingsgeräten zur Verbesserung von Kraft, Ausdauer und Koordination.

Manuelle
Lymph­drainage

Die manuelle Lymphdrainage ist eine Methode der Physiotherapie, die durch spezielle Grifftechniken den Lymphfluss im Körper anregt.

Manuelle
Therapie

Die manuelle Therapie ist eine Behandlungsmethode in der Physiotherapie, bei der durch Handgriffe Gelenk- und Muskelfunktionen verbessert werden.

Kranken­gymnastik

Die Krankengymnastik ist eine wichtige Maßnahme der Physiotherapie, um Bewegungsdefizite und Schmerzen des Körpers zu behandeln.

Ergänzende
Heilmittel

Ergänzende Heilmittel wie Kälte- oder Wärmetherapie bieten eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung von Beschwerden.

Kinesio
Taping

Kinesio-Taping ist eine alternative Möglichkeit zur Behandlung von Funktionsstörungen am gesamten Bewegungsapparat.

Wichtige Informationen

Bitte denken Sie daran, zum ersten Termin unbedingt das Rezept vom Arzt und Ihre Chipkarte in die Praxis mitzubringen. Für manche physiotherapeutischen Behandlungen empfiehlt es sich, bequeme Kleidung dabei zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte bringen Sie für den ersten Termin in unserer Physiopraxis unbedingt Zeit mit einige Befundunterlagen auszufüllen. Damit ausreichend Zeit für die Behandlung bleibt, bitten wir Sie, etwa 15 Minuten vor dem Termin zu erscheinen. Es kann hilfreich sein, wenn ein Elternteil sich während der Befundung um das Kind kümmert, während der andere in Ruhe die Fragebögen ausfüllt. Während der weiteren Therapie sollte aus Gründen der Ruhe und Konzentration nur ein Elternteil bei der Physiotherapie anwesend sein. Bei Schulkindern bleiben die Eltern im Wartezimmer und werden nach der Therapie kurz in die Behandlung eingebunden. Kinder ab fünf Jahren können sehr selbstständig mitarbeiten und haben ein wunderbares Verständnis für sich selbst. Es ist wichtig, ihnen Selbstvertrauen zu geben, damit sie Selbstverantwortung lernen können.

HINWEIS ZUM REZEPT
Bei orthopädischen Erkrankungen sollten keine Verordnungen für KG-ZNS oder KG auf neurophysiologischer Grundlage ausgestellt werden. Wir verstehen, dass Eltern das möglicherweise nicht wissen und neurologische Behandlungen bei orthopädischen Diagnosen scheinbar Sinn ergeben. Allerdings werden solche Behandlungen von den Krankenkassen nicht akzeptiert und sind somit nicht sinnvoll. Zusätzlich dürfen wir ohne Verordnung für manuelle Therapie keine Blockaden bei Kindern lösen, was eine wichtige und sinnvolle Regel ist. Bei Haltungsschwächen oder Entwicklungsverzögerungen bei Babys und Kleinkindern ist hingegen allgemeine Krankengymnastik empfehlenswert.

Die Physiotherapie wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Kostenübernahme variiert jedoch je nach Krankenkasse und Tarif. Manche Kassen übernehmen auch alternative Behandlungsmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die genauen Bedingungen bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.

Während Ihrer physiotherapeutischen Behandlung können verschiedene Techniken und Therapien eingesetzt werden, um Ihre Beschwerden zu lindern. Die Dauer der einzelnen Therapien kann je nach Verordnung und Bedarf unterschiedlich sein. Eine Krankengymnastik dauert in der Regel zwischen 20 und 25 Minuten, während eine Massage etwa 20 bis 25 Minuten dauert. Die manuelle Lymphdrainage wird je nach Verordnung in 30, 45 oder 60 Minuten durchgeführt. Die manuelle Therapie dauert in der Regel zwischen 20 und 25 Minuten. Ihr zuständiger Therapeut wird Ihnen genaue Informationen darüber geben, wie lange jede Therapieeinheit dauert und welche Therapien für Ihre spezifischen Bedürfnisse am besten geeignet sind.

Eine Physiotherapie wird in der Regel vom Arzt verschrieben.

Zur Physiotherapie sollte man bequeme und lockere Kleidung tragen, die Bewegungsfreiheit ermöglicht und auch für verschiedene Übungen geeignet ist. Es ist empfehlenswert, Kleidung anzuziehen, die man leicht aus- und anziehen kann, falls bestimmte Körperregionen untersucht oder behandelt werden müssen. Bringen Sie zudem ein Handtuch für die Liege mit und um sich ggf. zu bedecken.

Es wird empfohlen, mindestens einen Tag Pause zwischen zwei verschiedenen Physiotherapien einzulegen, um dem Körper Zeit zur Regeneration zu geben. Je nach Art der Behandlung und individuellen Bedürfnissen kann jedoch auch eine längere Pause sinnvoll sein. Es ist wichtig, dies mit dem behandelnden Physiotherapeuten zu besprechen, um einen geeigneten Therapieplan zu erstellen. Sollten die Beschwerden auch nach der maximalen Anzahl von Therapiesitzungen nicht besser werden, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezepts) eine Pause von 12 Wochen einhalten. Der „Regelfall“ bezieht sich immer auf eine spezifische Diagnose.

Eine Langzeitverordnung bei Physiotherapien ermöglicht eine längere Behandlungsdauer als die übliche sechswöchige Therapie. Sie kann für bis zu sechs Monate ausgestellt werden und erfordert eine spezielle Begründung durch den behandelnden Arzt. Der Patient muss eine Langzeitverordnung bei seiner Krankenkasse beantragen und erhält dann eine Genehmigung. Diese Genehmigung muss bei jeder Behandlung mitgeführt werden.