Kranken­gymnastik

Die Krankengymnastik ist ein wichtiger Bestandteil bei der Physiotherapie von Kamaphysio in Potsdam. Wir haben zertifizierte Therapeuten, die sie anwenden. Unsere Krankengymnasten in Potsdam arbeiten eng mit Ärzten und anderen Gesundheitsexperten zusammen, um individuelle Therapiepläne für unsere Patienten zu entwickeln.

Was passiert bei der Kranken­gymnastik?

Die Krankengymnastik beinhaltet gezielte Übungen und Bewegungsabläufe, die dazu dienen, die Beweglichkeit, die Muskelkraft und die Koordination zu verbessern. Sie wird häufig bei Verletzungen, Schmerzen im Bewegungsapparat, neurologischen Erkrankungen und postoperativen Zuständen eingesetzt. Unsere Therapeuten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Es umfasst eine Vielzahl von Techniken, wie z.B. Dehnübungen, Muskelaufbautraining, Körperhaltungstraining und Koordinationstraining. Ziel der Krankengymnastik ist es, die Beweglichkeit, die Muskelkraft und die Koordination zu verbessern und Schmerzen zu lindern. Die manuelle Therapie wird oft in Kombination mit der Krankengymnastik eingesetzt, um die bestmögliche Behandlung zu erreichen.
Unsere Praxis für Krankengymnastik in Potsdam bietet auch Sportphysiotherapie an. Diese spezielle Form der Physiotherapie richtet sich an Menschen, die an sportlichen Aktivitäten teilnehmen und bei Verletzungen oder Schmerzen im Zusammenhang mit dem Sport unterstützt werden möchten. Kamaphysio ist Ihre erste Wahl für Krankengymnastik in Potsdam. Mit unseren zertifizierten Therapeuten und individuellen Behandlungsmethoden sorgen wir dafür, dass Sie schnell wieder fit werden. Kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Termin zu vereinbaren und von den Vorteilen der Krankengymnastik zu profitieren.

Die Vorteile der Kranken­gymnasTik

bessere Beweglichkeit

Stärkung der Muskelkraft

Prävention von Schmerzen

Erhöhung Leistungsfähigkeit

Verbesserung der Balance

sportliche Leistungsverbesserung

Erhöhung der Flexibilität

bessere Koordination

Wichtige Informationen

Bitte denken Sie daran, zum ersten Termin unbedingt das Rezept vom Arzt und Ihre Chipkarte in die Praxis mitzubringen. Für manche physiotherapeutischen Behandlungen empfiehlt es sich, bequeme Kleidung dabei zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte bringen Sie für den ersten Termin in unserer Physiopraxis unbedingt Zeit mit einige Befundunterlagen auszufüllen. Damit ausreichend Zeit für die Behandlung bleibt, bitten wir Sie, etwa 15 Minuten vor dem Termin zu erscheinen. Es kann hilfreich sein, wenn ein Elternteil sich während der Befundung um das Kind kümmert, während der andere in Ruhe die Fragebögen ausfüllt. Während der weiteren Therapie sollte aus Gründen der Ruhe und Konzentration nur ein Elternteil bei der Physiotherapie anwesend sein. Bei Schulkindern bleiben die Eltern im Wartezimmer und werden nach der Therapie kurz in die Behandlung eingebunden. Kinder ab fünf Jahren können sehr selbstständig mitarbeiten und haben ein wunderbares Verständnis für sich selbst. Es ist wichtig, ihnen Selbstvertrauen zu geben, damit sie Selbstverantwortung lernen können.

HINWEIS ZUM REZEPT
Bei orthopädischen Erkrankungen sollten keine Verordnungen für KG-ZNS oder KG auf neurophysiologischer Grundlage ausgestellt werden. Wir verstehen, dass Eltern das möglicherweise nicht wissen und neurologische Behandlungen bei orthopädischen Diagnosen scheinbar Sinn ergeben. Allerdings werden solche Behandlungen von den Krankenkassen nicht akzeptiert und sind somit nicht sinnvoll. Zusätzlich dürfen wir ohne Verordnung für manuelle Therapie keine Blockaden bei Kindern lösen, was eine wichtige und sinnvolle Regel ist. Bei Haltungsschwächen oder Entwicklungsverzögerungen bei Babys und Kleinkindern ist hingegen allgemeine Krankengymnastik empfehlenswert.

Die Physiotherapie wird in der Regel von der Krankenkasse bezahlt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Kostenübernahme variiert jedoch je nach Krankenkasse und Tarif. Manche Kassen übernehmen auch alternative Behandlungsmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die genauen Bedingungen bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen.

Während Ihrer physiotherapeutischen Behandlung können verschiedene Techniken und Therapien eingesetzt werden, um Ihre Beschwerden zu lindern. Die Dauer der einzelnen Therapien kann je nach Verordnung und Bedarf unterschiedlich sein. Eine Krankengymnastik dauert in der Regel zwischen 20 und 25 Minuten, während eine Massage etwa 20 bis 25 Minuten dauert. Die manuelle Lymphdrainage wird je nach Verordnung in 30, 45 oder 60 Minuten durchgeführt. Die manuelle Therapie dauert in der Regel zwischen 20 und 25 Minuten. Ihr zuständiger Therapeut wird Ihnen genaue Informationen darüber geben, wie lange jede Therapieeinheit dauert und welche Therapien für Ihre spezifischen Bedürfnisse am besten geeignet sind.

Eine Physiotherapie wird in der Regel vom Arzt verschrieben.

Zur Physiotherapie sollte man bequeme und lockere Kleidung tragen, die Bewegungsfreiheit ermöglicht und auch für verschiedene Übungen geeignet ist. Es ist empfehlenswert, Kleidung anzuziehen, die man leicht aus- und anziehen kann, falls bestimmte Körperregionen untersucht oder behandelt werden müssen. Bringen Sie zudem ein Handtuch für die Liege mit und um sich ggf. zu bedecken.

Es wird empfohlen, mindestens einen Tag Pause zwischen zwei verschiedenen Physiotherapien einzulegen, um dem Körper Zeit zur Regeneration zu geben. Je nach Art der Behandlung und individuellen Bedürfnissen kann jedoch auch eine längere Pause sinnvoll sein. Es ist wichtig, dies mit dem behandelnden Physiotherapeuten zu besprechen, um einen geeigneten Therapieplan zu erstellen. Sollten die Beschwerden auch nach der maximalen Anzahl von Therapiesitzungen nicht besser werden, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezepts) eine Pause von 12 Wochen einhalten. Der „Regelfall“ bezieht sich immer auf eine spezifische Diagnose.

Eine Langzeitverordnung bei Physiotherapien ermöglicht eine längere Behandlungsdauer als die übliche sechswöchige Therapie. Sie kann für bis zu sechs Monate ausgestellt werden und erfordert eine spezielle Begründung durch den behandelnden Arzt. Der Patient muss eine Langzeitverordnung bei seiner Krankenkasse beantragen und erhält dann eine Genehmigung. Diese Genehmigung muss bei jeder Behandlung mitgeführt werden.